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AGB

I. Allgemeines

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und sinngemäß auch für Leistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und sen uns schriftlich durch unsere Auftragsbestätigung bestätigt wurde. Mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.

  2. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, solange nicht darauf bezugnehmende Aufträge schriftlich durch unsere Auftragsbestätigung angenommen worden.

II. Auftragsübernahme und Rücktrittsrecht des Verkäufers
Ist ein Auftrag angenommen, so können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Wechsel oder Schecks zu Protest gehen lässt, seine Zahlungen einstellt oder wenn aber sein Vermögen ein gerichtliches oder aaßengerichtliches Ausgleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Wir können auch dann den Rücktritt erklären, wenn sich Haftungsverhältnisse beim Kunden zu unseren Ungunsten verändern oder wegfallen, welche ausdrücklich Voraussetzungen für den Abschluss des Auftrages waren oder wenn der Kunde unrichtige Angaben bei der Erteilung des Auftrages gemacht hat, denen richtige Kenntnis Schildberger GmbH vom Vertragsabschluss abgehalten hätte. Schließlich können wir auch dann vom Auftrag zurücktreten, falls der Kunde trotz Mahnung und Nachfristsetzung vereinbarte Voraus- oder Anzahlungen auch vor Produktionsbeginn nicht leistet.

III. Preise

  1. Sämtliche angeführten Preise sind, wenn nicht anders vereinbart, ohne Montage, ohne Versicherung und sonstige Nebenkosten, die Mehrwertsteuer ist darin nicht enthalten.

  2. Die Preise sind unter Zugrundelegung der derzeit geltenden Lohn- und Materialkosten erstellt. Nachstehende Umstände, die wir nicht beeinflussen können und die von unserem Willen unabhängig sind, berechtigen uns zu Preiserhöhungen, und zwar: Änderungen und Neufestsetzung von Abgaben oder sonstigen staatlichen Gebühren, Änderungen von Einsfandupreisen für Material und Rohstoffe, Lohnerhöhungen aufgrund gesetzlicher und kullektiveertraglichor Vorschriften.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur abzugsfreien Zahlung fällig. Ab dem Fälligkeitstage sind bei Zahlungsverzug bankmäßige Verzugszinsen, in jedem Fall mindesten 12,5 % p. A. vom Käufer zu bezahlen. Überdies sind bei Zahlungsverzug alle Mahn-, Inkasso- und Gerichtskosten zu ersetzen.

  2. Wechsel und Schecks werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.

  3. Bei Wiederverkäufern kann die Schildberger GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist fällige Lieferungen so lange zurückhalten, bis fällige Forderungen bezahlt sind. Die Schildborger GmbH ist auch berechtigt, sämtliche Forderungen gegen Wiederverkäufer vorzeitig fällig zu stellen, falls diese trotz Nachfristsetzung in Zahlungsverzug kommen.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erst nach vollständiger Bezahlung unserer Forderungen aus dem Vertrag geht das Eigentum auf öse Käufer über. Bei Nichtbezahlung des Kaufpreises sind wir berechtigt, zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Vertrag aufzuheben und dem Käufer das Benützungsrecht an unserer Ware auch ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen, wobei insbesondere alle selbstständigen Bestandteile der Lieferung, wie Fensterflügel, Türflügel, Jalousien, Rohläden und Markisen, welche Gegenstand des Wenklieferungsvertrages sind, abmontiert    können.

  2. Bei Zahlungsverzug ist die Schildbsrgsr GmbH berechtigt von allen Verträgen zurückzutreten.

  3. Wiederverkäufer sind verpflichtet, Pfändungsversuche oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich an uns bekannt zu geben.

Vl. Lieferfrist-Lieferbedingungen

  1. Die von uns genannten Liefertermine sind freibleibend. Durch die Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferzeiten kommt kein Fiegeschäft zustande. Die immer nur als annähernd zu betrachtende Lieferfrist beginnt erst mit dem Einlangen der vom Kunden unterfertigten Auftragsbestätigung, nie jedoch vor endgültiger Klärung aller technischen Lieferdetails und finanzieller Voraussetzungen, z. S. Anzahlungen. Änderungen der Bestellung bewirken einen neuen Liefertermin!

  2. Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materiallieferungen, Maschinen- und Werkzeugbruch, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fülle höherer Gewalt usw.( berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag.

  3. Wir sind grundsätzlich berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber Teilrechnungen zu legen.

  4. Lieferungen direkt zum Kunden müssen vom Käufer sofort auf Menge und Mängel geprüft werden, spätere Reklamationen können nicht mehr angenommen werden. Vom Käufer muss mindestens eine Abladehilfe gesfelif sserden, Kosten die durch seitens Schildberger GmbH gestellte Abladehilfe entstehen, wenden vom Käufen getragen.

  5. Bei Nichtannahme der vertragsmäßig bereitgestellten Ware, sind wir nach unserer Wohl berechtigt bei Neulieferung eire Lieferpauschale zu verrechnen.

  6. Bei Nichtanwesenheit des Käufers bei Abladarg sind wir berechtigt die Ware auf dem Grundstück des Käufers abzuladen.

  7. Die Abladung erfolgt von Montag - Donnerstag zwischen 6.00 Uhr und 16.00 Uhr, Freitags zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr.

VII. Gewährleistung (ist nur gültig gegen Vorlage einer Rechnung beziehungsweise Kopie)

  1. Schildberger GmbH gewährleistet die Funktion des Erzeugnisses lt. 0-Norm während der Dauer von 2 Jahren nach Übergabe. Bei Kunststoffprofilen geben wir für Weiterbeständigkeit und gegen Verzug und Risse 10 Jahre Garantie. Ferner geben wir gegen das Auslaufen des Isolierglases die uns vom Erzeuger zugesicherte Garantie von 5 Jahren weiten. Ausgenommen sind hier: Isolierglaselemente mit Einbausprossen; das Klirren bei Elementen mit Einbausprossen ist kein Reklamationsgrund. Für Glassprünge, die ans nicht innerhalb 14 Tagen ab Übernahme schriftlich gemeldet werden, leisten wir keinen kostenlosen Ersatz. Die Garantieansprüche bei den Fertigbeechichtung von Holzfenstern erlöschen, wenn die Oberfläche beim Einbau durch mechanische Einwirkungen beschädigt wird. Sollte sich dadurch die Haltbarkeit der Oberfläche verschlechtern, ist das kein Reklamationsgrund. Der Naturstoff Holz bringt mit sich, dass bei fertiger Oberflächenbehandlung durch die unterschiedliche Dichte oder Saugverhalten des Holzes Farbunterschiede innerhalb eines Elementes auftreten können. Diese Farbunterschiede stellen keinen Reklamationsgrund dar und sind bei Naturstoffen nicht auszuschließen. Auch fallweise vorhandener Drehwuchs und eine gewisse Rauhigkeit der Oberfläche werden nicht als Reklamationsgrund anerkannt. Punktäste bis 8 mm Durchmesser sowie fallweise nachgearbeitete Harzgallen sind zulässig und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  2. Bedingt durch die Schrumpfung und Dehnung der Stegleitern können sich die Nähen der Außen- und Innenjalousien verändern. Färbige Polyesterkordeln und Stegleitern sind nicht UV- beständig und eine Verfärbung ist möglich. Bei Jalousien mit Aufzugsbändern kann es bedingt durch ungleichmäßiges Wickeln in der Bandrolle zu schrägen Lamellenpskststellung kommen, Nur weiße und graue Kuoststoffrollladenpanzer sind UV-beständig.

  3. Der Käufer ist verpflichtet, jede Lieferung sofort beim Empfang auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Rügen betreffend Vollständigkeit und Mängel sind sofort schriftlich den Schildberger GmbH mitzuteilen.

  4. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand durch den Käufer oder dessen Beauftragen unsachgemäß montiert mangelhaft Instand gehalten wurde, fernen wenn Reparaturen oder Änderungen von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft durchgeführt wurden. Für die Kosten einer durch Käufer oder Dritten selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat Schildbsrgor GmbH nicht zu haften.

  5. Für natürlichen Verschleiß und Beschädigungen, die durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind, ist die Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

  6. Im Falle einen Weiterveräußerung des Gegenstandes erlischt die Gewährleistungsverpflichtung, ausgenommen beim Fachhandel.

  7. Wird eine Ware sen Schildberger GmbH aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen oder Modellen des Käufers angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit und Tauglichkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Käufers erfolgte.

  8. Der Gewährleistungsanspruch umfasst alle Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden sind. Geringfügige Farbabweichungen, Kleberückstände bei Handklebung gellen nicht als Mangel. Für Motore und andere Elektroanlagen gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.

  9. Der Kunde nimmt die lnstendhallungs-O-Norm B 5305 ausdrücklich zur Kenntnis, welche ihm anlässlich der Auftragserteilung erläutert wurde.

  10. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung sind fachgerechter Einbau gemäß RAL-Montagerichtlinien sowie Wartung Pflege und Instandhaltung unter Verwendung von Originalmaterialien. Die Wartung der gelieferten Ware übernimmt der Käufer auf seine Kosten.

  11. Mängel, die auf Gebrauchserscheinungen insbesondere Abnutzungserscheinungen zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.

  12. Unsere Produkte sind hochwertige Bauteile. Sie sind während und nach dem Einbau vor Verunreinigungen zu schützen. Besonders bei Putzarbeiten sind alle Teile sorgfältig abzudecken. Verschmutzungen sind sofort zu entfernen. Keine schmirgelnden Reinigungsmittel verwenden.

VIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Völkermarkt. Für Zahlungen gilt als Erfüllungsort Völkermarkt. Es gelangt in allen Fällen österreichisches Recht zur Anwendung.

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